Informationen für unsere Kunden

Damit immer alles komplett ist und auch die anderen Kunden sich immer noch an unseren Spielen erfreuen dürfen, müssen folgende Dinge beachtet werden.

Wichtige Hinweise

Bitte kontrollieren Sie die ausgeliehenen Spiele zuhause sofort auf Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit hin. Allfällige Mängel sind innerhalb von 24 Stunden zu melden. Nach dieser Frist werden Ihnen Ersatzteile und Reparaturen verrechnet. Bringen Sie bitte die Spiele sauber, geordnet und vollständig zurück - genau so, wie Sie sie aus der Ludothek gerne mitnehmen möchten.Danke für Ihre Mithilfe!

Kosten

All-inclusive Jahres-Abo

Alle Spiele zum einmaligen Jahresbetrag von Fr. 100.- pro Familie für 1 Jahr

Elektronische Spiele ausleihbar

All-inclusive Halbjahres-Abo

Alle Spiele zum Betrag von Fr. 60.- pro Familie für 1/2 Jahr

Elektronische Spiele ausleihbar.

Benutzerkarte

Wohnhaft in Düdingen: Fr. 25.- pro Familie für 1 Jahr + jeweilige Spielmiete
Wohnhaft ausserhalb: Fr. 30.- pro Familie für 1 Jahr + jeweilige Spielmiete
keine elektronischen Spiele

Spielmiete (ab Fr. 1.- je nach Anschaffungspreis und Abnützung)

Einmalige Ausleihe

Fr. 10.- pro Ausleihe
keine elektronischen Spiele

Spielmiete (ab Fr. 1.- je nach Anschaffungspreis und Abnützung)

Ausleihdauer 4 Wochen (Ausnahmen 2 Wochen)

Reservationen können leider keine entgegengenommen werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, das Spiel am vereinbarten Datum zurückzubringen, können Sie das Spiel telefonisch verlängern. Rufen Sie uns hierzu in der Ludothek an. Ausserhalb der Öffnungszeiten hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Name und Nummer des Spiels und geben Sie an, wann Sie das Spiel zurückbringen. Die mit der Verlängerung anfallende Miete des Spiel wird bei der Rückgabe des Spiels eingezogen.

Mahnungen

Wird ein Spiel am vereinbarten Datum nicht zurückgebracht, verschicken wir sofort eine Mahnung.
Die Rückrufgebühr beträgt:

Fr. 5.- für die 1. Mahnung
Fr. 6.- für die 2. Mahnung
plus jeweils die entsprechende Miete

Verlust oder Beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung wird ein angemessener Betrag erhoben.

Haftung

Die Ludotheksleitung lehnt jede Haftung für Schäden und Unfälle ab, die im Zusammenhang mit ausgeliehenen Spielen entstehen können.